Zuschläge steuerfrei berechnen

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Vergewissere dich, welche Prozentsätze in deinem Fall gelten und orientiere dich daran.

  • Berechne die Zuschläge korrekt: Wenn du die Prozentsätze hast, ist der Rest fast ein Kinderspiel. Der BFH sah die Revision der Klägerin jedoch als begründet an und hob das Urteil des FG auf.

    Bemessung der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

    Nach § 3b Abs.

    1 EStG sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. 

    So darf der Zuschlag für Nacht- oder Sonntagsarbeit gem. Aufgrund der Arbeitsaufnahme vor 0 Uhr kommen zwei Zuschlagssätze zur Anwendung:

    ArbeitsstundenBerechnung
    22 Uhr bis 0 Uhr und 4 Uhr bis 6 Uhr30 Euro x 25 Prozent x 4 Stunden = 30 Euro
    0 bis 4 Uhr30 Euro x 40 Prozent x 4 Stunden = 48 Euro

    Insgesamt darfst du also 78 Euro Zuschläge steuerfrei auszahlen.

    Beispielrechnung Sonntagsarbeit

    Dein Arbeitnehmer hat die Frühschicht am Sonntag von 6 bis 14 Uhr.

    Der Grundlohn beträgt 30 Euro. In beiden Fällen ist eine genaue Abstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben notwendig, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

    FAQ

    Welche Zuschläge sind steuerfrei?

    Bestimmte Zuschläge sind unter bestimmten Bedingungen steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden:
    Nachtarbeit: 25 % zwischen 20:00 und 6:00 Uhr
    Sonntagsarbeit: 50 %
    Feiertagsarbeit: bis zu 125 %
    Arbeit am 31.

    Analog zur Sonntagsarbeit kannst du auch für die Zeit von 0 bis 4 Uhr am Montag den Feiertagszuschlag steuerfrei auszahlen, wenn die Schicht vor 0 Uhr begonnen hat.

    Übrigens: Feiertage können je nach Bundesland variieren. So dürfen die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags– und Nachtarbeit 50 %, 125 % bzw. Es ist also wichtig, genau zu wissen, welcher Zuschlag für welche Stunden gilt und dies entsprechend zu dokumentieren.
    Eine Dokumentation von Zuschlägen erfolgt im Idealfall über eine detaillierte Arbeitszeiterfassung – so kann effizient der Steuervorteil der gesetzlich geregelten Zuschläge genutzt werden.

  • Kinderbetreuungszuschlag: Wenn du deinen Arbeitnehmern bei der Kinderbetreuung unter die Arme greifst, kannst du diesen Zuschlag steuerfrei gestalten.

    Feiertag125 %125 %125 %24.12. Mai150 %150 %150 %

  • Häufig gestellte Fragen zum Zuschläge-Rechner
    Es gibt verschiedene Lohnzuschläge: Überstundenzuschläge (meist 25%), Nachtzuschläge (zwischen 22-6 Uhr, meist 25%), Sonntagszuschläge (meist 50%), Feiertagszuschläge (125-150%), Schichtzuschläge und Erschwerniszuschläge.

    Zu den üblichen steuerfreien Zuschlägen gehören Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Kinderbetreuungszulagen und Erholungsbeihilfen. Nutze unseren interaktiven Rechner! Meist handelt es sich um kleinere Beträge, die aber dennoch willkommen sind. Ein eigener Leistungsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber der Unterstützungskasse bestand nicht. 

    Das Finanzamt (FA) kam nach einer bei der Klägerin durchgeführten Lohnsteueraußenprüfung zu dem Ergebnis, dass die Beiträge der Klägerin an die Unterstützungskasse nicht zum Grundlohn i.S.d.

    Hier kann genau festgelegt werden, welcher Zuschlag für welche Tätigkeit oder Arbeitszeit gilt.

    zuschläge steuerfrei berechnen

    Anders ist das bei der Nachtarbeit: Für Nachtschichten am Sonntag darfst du den Nachtzuschlag und den Sonntagszuschlag gleichzeitig steuerfrei auszahlen. Eine Benachteiligung von Teilzeitkräften bei Zuschlägen wäre ein Verstoß gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

    Eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu belohnen und gleichzeitig Steuern zu sparen, sind steuerfreie Zuschläge.

    Ein Grundlohn steht dem Arbeitnehmer zu, wenn der Arbeitgeber ihm diesen auf Basis einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung für seine regelmäßige Arbeitszeit schuldet. 

    Anwendung der Grundsätze auf den Streitfall

    Der BFH kam im Streitfall zu dem Ergebnis, dass die Bestimmung der zulässigen Höhe der steuerfreien Zuschläge nach § 3b Abs.

    1 EStG sich nach dem Arbeitslohn richtet, der nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen geschuldet wird. 

    In welcher Höhe der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zufließt, ist aufgrund des eindeutigen Wortlauts des § 3b Abs. 2 EStG nicht maßgeblich. Man darf gespannt sein, ob sich der BFH der Auffassung des FG anschließt oder die Revision des FA für begründet erachtet.

    BFH, Urt.

    v. 25 % des Grundlohns nicht übersteigen.